Brückenprüfung
Die Inspektionen der Brückentragwerke erfolgten nach RVS 13.71 „Straßenerhaltung – Überwachung, Kontrolle und Prüfung Straßenbrücken“ (Fassung vom August 1995) bzw. RVS 13.03.11 „Straßenerhaltung – Überwachung, Kontrolle und Prüfung Straßenbrücken“ (Fassung vom Oktober 2011) und dem Erlass des BM f. WA, Zl. 800.041/33-VI/1/95.
Die Prüfungen umfassten alle zugänglichen Oberflächen der Bauwerke. Es wurden die Tragwerksteile, Lager, Pfeilerköpfe und Auflagerbänke mit Hilfe eines Brückeninspektionsgerätes geprüft. Die Widerlager und Pfeiler wurden vom Gelände aus inspiziert. Begehbare und beschliefbare Hohlkästen wurden in die Inspektion einbezogen.
Die Dokumentationen erfolgten in schriftlicher, planlicher und bildlicher Darstellung. Im Hinblick auf die Brückenüberwachung der Tragwerke im Sinne der oben angeführten Richtlinie wurden die anlässlich der Inspektion gemachten besonderen Beobachtungen als Fehlstellen in Planblättern dargestellt, in der Schadensdokumentation beschrieben sowie per Lichtbild festgehalten. Die festgestellten Fehlstellen wurden in Fehlstellentypen eingeteilt und, um eine eindeutige Zuordnung zu erreichen, fortlaufend nummeriert und am Bauwerk mit Farbkreide angeschrieben.
Unbedingt erforderliche Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Dauerhaftigkeit wurden angeführt sowie weitere empfohlene Maßnahmen angegeben.
